Sitz des Vereins ist 25836 Grothusenkoog. Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen.
§ 3
Zweck des Vereins
Zweck des Vereins sind die Förderung und die Ausübung des Reit- und Pferdesports mit Islandpferden insbesondere auf dem Eichenhof, 25836 Grothusenkoog.
§ 4
Mitglieder
Mitglied des Vereins kann jede volljährige natürliche Person werden.
Über die Aufnahme entscheidet auf schriftlichen Antrag, der an den Vorstand zu richten ist, der Vorstand.
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss aus dem Verein.
§ 5
Austritt
Der Austritt hat durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand zu erfolgen. Der Austritt ist unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum 30. Juni oder 31. Dezember eines Jahres zulässig.
§ 6
Ausschluss
Ein Mitglied, das in erheblichem Maße gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat, kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden.
Das betroffene Mitglied ist zuvor anzuhören. Die Entscheidung muss schriftlich begründet zugestellt werden.
Gegen die Entscheidung ist Beschwerde binnen 1 Monats nach der Bekanntgabe zulässig. Über die Beschwerde entscheidet die Mitgliederversammlung.
§ 7
Beitrag
Die Beitragspflicht wird durch Umlagen auf die Mitglieder erfüllt. Zuständig ist die
Mitgliederversammlung, die auf Vorschlag des Vorstandes beschließt.
§ 8
Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem ersten und dem zweiten Vorsitzenden. Die beiden
Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich jeweils allein.
Die Vorstandsmitglieder werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder durch
die Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
Im Innenverhältnis bedürfen Verfügungen des Vorstandes über Rechtsgeschäfte, die den V
erein zu mehr als 1.500,00 EUR verpflichten, der vorherigen Zustimmung der Mehrheit der
Mitgliederversammlung.
§ 9
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung findet jährlich statt und ist vom Vorstand mit einer Frist von 2 Wochen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen.
Auf Verlangen von 10% der Vereinsmitglieder hat der Vorstand eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.
Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind in einem Beschlussprotokoll festzuhalten, das von einem Vorstandsmitglied und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.
Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:
Genehmigung des Haushaltplanes, Wahl, Prüfung und Entlastung des Vorstandes, Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins.
Wahlen finden in offener Abstimmung statt, es sei denn, ein Mitglied verlangt in der Versammlung geheime Wahl.
Bei Wahlen zählt die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Für Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von 2/3 der Stimmen der anwesenden Mitglieder erforderlich.
§ 10
Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins bedarf einer Mehrheit von 2/3 aller Mitglieder.
Das Vereinsvermögen wird nach Abzug und Ausgleich der Vereinsverbindlichkeiten zu gleichen Teilen auf die Mitglieder verteilt.
§ 11
Übergangsvorschrift
Sofern vom Registergericht Teile der Satzung beanstandet werden, ist der Vorstand befugt und bevollmächtigt, diese zur Behebung der Beanstandung abzuändern.